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       Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen  
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Achtung: In Zweifelsfällen gelten die obigen AGB ais PDF

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Vermietbedingungen

Die Firma Classic Roadster München oder ein assoziierter Vermieter/Überlasser vermietet das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Bedingungen, welche der Mieter/Nutzer mit Eintritt in den Vertrag anerkennt. Der Mieter/Nutzer erklärt, daß er zur Auftragserteilung bemächtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlung hat die sofortige Beendigung des Vermietvorganges zur Folge. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Für Selbstfahrer gelten zusätzlich folgende Bedingungen: Das Mindestalter eines Mieters/Nutzers beträgt 28 Jahre, wobei der Mieter seit mindestens acht Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Das Mindestalter einer Mieterin/Nutzerin beträgt 26 Jahre, wobei die Mieterin seit mindestens sechs Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ein Reisepaß/Personalausweis sowie ein gültiger nationaler Führerschein sind bei Anmietung vorzulegen.

2. Fahrzeugübergabe

Der Mieter/Nutzer übernimmt das Fahrzeug mit allem Zubehör und vollem Kraftstofftank, in technisch einwandfreiem Zustand nebst den Fahrzeugpapieren.

3. Ausschlußfrist

Der Mieter/Nutzer ist verpflichtet offensichtliche Mängel an der Mietsache unmittelbar anzuzeigen. Anderenfalls können keinerlei Gewährleistungsansprüche oder Haftungsausschlüsse geltend gemacht werden.

4. Nutzung

Die Vermietung und Überlassung erfolgt an den Mieter/Nutzer persönlich. Der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters/Überlassers bedürfen: - Fahrten außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz, Norditalien, Frankreich und Benelux, - Überlassung des Fahrzeuges an Dritte, insbesondere bei plötzlicher Erkrankung des Mieters. In keinem Falle gestattet ist die Verwendung des Fahrzeuges - zur Vermietung an Dritte, - für Fahrten in andere als die oben erwähnten Länder, - zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder schnellster Zeiten ankommt, - zur Beförderung von Gütern aller Art mit Ausnahme der üblichen persönlichen Reiseeffekten.

5. Besondere Obhutspflicht

Da es sich bei allen Fahrzeugen um seltene und wertvolle Exemplare handelt, obliegt dem Mieter/Nutzer eine besondere Obhutspflicht. Der Mieter/Nutzer hat das Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln einschließlich der Wartungfristen, die bei einem Oldtimer wesentlich kürzer sind, als bei heute üblichen Automobilen, zu beachten. Der Mieter/Nutzer haftet für über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschleiß. Soweit nicht anders angegeben benötigen alle Fahrzeuge Superbenzin 98 ROZ und die Beigabe eines Bleiersatz-Additives. Die Fahrzeuge müßen übernacht in einer Garage geparkt werden. Rauchen im Fahrzeug und das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.

6. Umbuchung/Stornierung

Die Umbuchung einer bestätigten Reservierung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 47,60 € möglich. Bei Stornierung einer bestätigten Reservierung wird eine Gebühr in Höhe von 50% der Mietgesamtkosten der jeweiligen Tarifgruppe berechnet, mindestens jedoch 99,00 €.

7. Verhalten im Schadensfall

Für den Schadensfall (Unfall, Diebstahl, sonstige Beschädigungen oder Defekt) verpflichtet sich der Mieter/Nutzer den Vermieter/Überlasser unverzüglich und umfassend zu informieren. Grundsätzlich gilt: - bei Unfällen muß der Bericht insbesondere Namen und Anschrift sämtlich beteiligter Personen und etwaiger Zeugen sowie Kennzeichen aller beteiligter - Fahrzeuge enthalten. Der Unfallort ist mittels der dem Fahrzeug beiliegenden Kamera photographisch zu dokumentieren. - der Mieter/Nutzer hat eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu veranlassen. Er ist nicht befugt Anerkenntnisse zu Schuldfragen abzugeben. - bei Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen des Fahrzeuges sind unmittelbar sämtliche erforderlichen polizeilichen Feststellungen vom Mieter/Nutzer zu veranlassen.

8. Rückgabe

Der Mieter/Nutzer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt, gewöhnlich am Ende der Mietzeit, im selben Zustand (vollgetankt) wie bei der Übernahme, einschließlich sämtlichem Zubehör und Fahrzeugpapieren am Ort der vereinbarten Übergabe zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgeben, wird der Tankservice extra berechnet. Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens eine 8 Std. Miete zusätzlich in Rechnung gestellt.Die Reinigung grober, über gewönlichen Gebrauch hinausgehender Verschmutzung wird gesondert berechnet. Die Kosten der Betriebstoffe trägt der Mieter/Nutzer.

9. Zahlungsweise

Der Vermieter/Überlasser akzeptiert Barzahlung oder Kreditkarten, die von American Expresss, MasterCard oder Visa herausgegeben werden. Bei Barzahlung kann der Vermieter/Überlasser vor Übergabe des Fahrzeuges eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Entgelts mindestens jedoch 100,00 € verlangen. Der Rest ist bei Rückgabe des Fahrzeuges in bar zu entrichten. Soweit dies nicht geschieht ist der offene Betrag spätestens drei Tage nach Rückgabe des Fahrzeuges fällig. Bei Barzahlung ist eine Barkaution in Höhe des gewählten Selbstbehaltes zu hinterlegen.

10. Verzug

Gerät der Mieter/Nutzer in Verzug, ist der Vermieter/Überlasser berechtigt für jede Mahnung eine Mahngebühr von 10,00 € zu erheben und darüber hinaus Verzugszinsen in Höhe von 10% ohne weiteren Nachweis zu berechnen. Wird ein Inkassobüro beauftragt, hat der Mieter/Nutzer die hieraus entstehenden Kosten allein zu tragen.

11. Haftung des Vermieters/Überlassers

Der Vermieter/Überlasser und dessen Erfüllungsgehilfen haften -abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten- nur für grobes Verschulden (d.h. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Darüber hinaus haftet er nur, soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abdeckbar ist. Für bei der Übergabe nicht offensichtlich vorhandene Fehler oder Störungen des Fahrzeuges und hieraus entstehende Verluste oder Schäden haftet der Vermieter/Überlasser gleichfalls nur bei groben Verschulden. Insbesondere haftet der Vermieter/Überlasser nicht für Nichterfüllung des Vertrages, sofern die Nichterfüllung auf einem unvorher gesehen Defekt oder einen Unfall des Fahrzeuges herrührt. Des weiteren haftet der Vermieter/Überlasser nicht für die Nichterfüllung eines Auftrages, wenn die Nichterfüllung des Auftrages auf Dritte oder örtliche Gegebenheiten zurückzuführen ist (z.B. Stau). Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche auf das Recht der Nachbesserung beschränkt.

12. Haftung des Mieters/Nutzers

Der Mieter/Nutzer haftet für alle Park- und Verkehrsübertretungen. Bei Beschädigungen am Fahrzeug oder selbstverschuldeten Unfällen haftet der Mieter/Nutzer mit einer Selbstbeteiligung von max. 5.000.00 €. Der Mieter/Nutzer haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Einschränkung der Fahrtüchtigkeit entstanden ist. Hat der Mieter/Nutzer Unfallflucht begangen oder seine Pflichten aus Ziff. 7 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls uneingeschränkt. Der Mieter/Nutzer haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die aus nicht vertragsgemäßer Nutzung -siehe oben Ziff. 4 entstehen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Haftung.

13. Haftungsreduzierung

Der Mieter kann - vorbehaltlich Ziff. 14 - seine Haftung für Fahrzeugschäden oder Fahrzeugverlust gegen Zahlung einer Zusatzgebühr auf eine Selbstbeteiligung von 1.500,00 € pro Schadensfall reduzieren. Die Haftung des Mieters/Fahrers für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht ausgeschlossen werden.

14. Geltung/Wegfall der Haftungsreduzierung

Die Haftungsreduzierung nach Ziff. 13 gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich verursachte Schäden. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist CRM berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter/Fahrer eine der Vertragspflichten dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist CRM berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer.

15. Versicherung

Alle Fahrzeuge enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Fahrzeuge sind außerdem Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung von 5.000 €. Dieser Selbstbehalt kann auf Wunsch auf 1.500,00 € beschränkt werden- s. Ziff. 13. In oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht gedeckt.

16. Verjährung

Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters/Überlassers wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugzustandes beginnt, wenn gegen den Mieter/Nutzer ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, mit Gewährung von Akteneinsicht für den Vermieter/Überlasser oder dessen gesetzlichen Vertreter, spätestens aber sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges.

17. Ausschlußklausel

Classic Roadster München behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Eintritt in ein Vertragsverhältnis ohne weitere Begründung zu verweigern.

18. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Das UNCITRAL-Kaufrecht (UN Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten wird München als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ferner wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs.1 ZPO gleichgestellte Person ist.

19. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

20. Schriftform

Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

21. Änderungen der AGB

Classic Roadster München behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

 

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